Betreuung während des Unterrichts, Pausen, Zeiten des Schulwegs, schulischer Veranstaltungen, Übergabezeiten möglich
Teilhabeassistenz, Integrationshilfe nach §35a SGB VIII bzw. §54 SGB XII bedeutet für uns…
- Mit Hilfe von individueller und bedarfsgerechter Unterstützung den Schulalltag bewältigen
- Aktive Teilnahme am Unterricht und Klassenverband ermöglichen und erleichtern
Art, Inhalt, Aufgaben der Leistung…
- Breites Spektrum, dass sich auf den gesamten Bereich der Schule bezieht
- Begleitung im schulischen Alltag
- Unterstützung bei/im:
- Kontext Lernen
- Verhalten
- Kommunikation
- Alltagsbewältigung (Mobilität, pflegerischer Bereich)
- Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten
- sozialer und emotionaler Bereich
- Sicherstelllung der Teilhabe an Lerngemeinschaft
- Inhalt und Umfang der Hilfe und Qualifikation der Fachkraft ergibt sich aus dem individuellen Bedarf des Kindes/Jugendlichen
- Betreuungsgestaltung (Zeiten, Aufgaben, Methoden) wird gemeinsam mit dem fallzuständigen Jugendamt und der Familie entwickelt
- Keine Lehrstoffvermittlung, dies obliegt einzige den Lehrkräften
Direkte Leistung…
Indirekte Leistung…
- Kontakte und Beratung der Bezugspersonen, Lehrkräften, Mitschüler
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Absprachen, Team-/ Dienstbesprechungen, Supervision, Fortbildung